AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß

1. Auftragsbestätigung des Käufers mit Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge.

2-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

II. Preise

1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, außer es wird ausdrücklich erwähnt. Im Falle gravierender Kosten Veränderungen oder Änderung des Mehrwertsteuersatzes behalten wir uns vor, eine angemessene Korrektur, den neuen Gelegenheiten entsprechend vorzunehmen. Alle bisherigen Preislisten haben ab sofort Gültigkeit.

2. Die Preise für Gebrauchtteile richten sich nach folgenden Gesichtspunkten:

Preis vom Neuteil, Rarität, Zustand, wie oft Lager mäßig vorhanden, sowie nach dem Aufwand, welcher gegebenenfalls zur Beschaffung erforderlich ist.

3. Verpackung und Versandarbeit gehen zu Lasten des Käufers.

4. Hinzu kommen die Transportkosten durch die DHL oder des jeweiligen Paketdienstes der die Sendung nach Größe und Gewicht, sowie Nachnahme- und Postzahlkartengebühren. Portogebühren die durch den Lieferanten erhoben werden, sind Mehrwertsteuerpflichtig.

III. Lieferung

1. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und für uns unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich schriftliche Vertrags Veränderungen vereinbart, ist erforderlich gleichzeitig einen neuen Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

2. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht in jedem Fall die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

3. Die Versandart steht in unserem Ermessen.

4. Teillieferungen sind zulässig. Der Versand von gebrauchten Teilen erfolgt solange der Vorrat reicht.

Austauschteile werden nur gegen Voreinsendung des Altteils geliefert.

5. Umtausch und Rückgabe sind innerhalb 8 Tagen möglich, mit Angabe der Rechnungsnummer. Rücksendungen haben frei zu erfolgen. Rücksendungen per Nachnahme werden nicht angenommen.

6. Der Käufer kann Ersatz für einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

IV. Mängelrügen

Auf Neuteile gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten. Bei fehlerhaften Einbau, Veränderungen oder bei unsachgemäßen Betrieb erlischt die Garantie. Beanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich vorzubringen. Bei begründeten Mängelanzeigen liefern wir wahlweise Ersatzware oder erstatten den Kaupreis der Ware. Die Rücklieferungen sowie die Kosten für eine technische Prüfung sind vom Käufer zu tragen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir kostenlosen Ersatz oder erstatten den Kaupreis der Ware. Gebrauchtes, bereits eingebaute und nicht mehr original verpackter Teile, sowie Bücher und Elektroteile sind ausgenommen. Rücksendungen ohne Rechnungskopie werden nicht bearbeitet.

V. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

VI. Gewährleistung

Die Lieferung von Gebrauchtteilen erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

VII. Haftung

Die Haftung des Verkäufers, seiner Erfüllungsgehilfen sowie seiner Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer wird gleich aus welchem Rechtsgrund- außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Musterlieferungen von Kunden und für alte, gebrauchte Teile, die bei der Verarbeitung beschädigt oder unbrauchbar werden.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Betriebes.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers/Unternehmers.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.